Die festsitzende Zahnspange (Multibandapparatur)

Die „feste Zahnspange" wird für die Dauer der aktiven Behandlung fest auf den Zähnen des Patienten angebracht, mit einem Führungsdraht versehen und wirkt dadurch kontinuierlich 24 Stunden. Die Dauer der Behandlung kann sich im Vergleich zur herausnehmbaren Therapie verkürzen. Die Indikation ergibt sich zwangsweise aus der zuvor erstellten Diagnose.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur festsitzenden Behandlung

Kann man mit einer festen Zahnspange alles essen?

Im Prinzip ja. Aber Kaugummi oder zähe Karamelbonbons können sich leicht in den Brackets verkleben und die Zahnspange beschädigen. Ebenso ist Vorsicht bei harten Lebensmitteln geboten, wie zum Beispiel bei rohen Karotten, knusprigem Pizzarand, Nüssen oder gebrannten Mandeln.

Wie verträglich sind die verwendeten Materialien im Mund?

Alle Materialien, die sich im Mund des Patienten befinden, unterliegen den strengen Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG). Diese müssen das CE-Zeichen tragen und sind somit in der Regel gut verträglich.

Was ist, wenn ein Bracket locker geworden ist?

Sie sollten dann umgehend bei Ihrem Kieferorthopäden einen Termin vereinbaren, damit das Bracket entweder ausgetauscht oder neu befestigt werden kann. Für die Zwischenzeit können Sie die eventuell dadurch entstandene Stichstelle mit dem mitgegebenen Wachs abdecken.

Können am Anfang der Behandlung Schmerzen auftreten?

Ja, das kann schon sein, denn schließlich werden die Zähne ja gezwungen sich zu bewegen. Das geht in der Regel aber schnell vorbei und ist auszuhalten. Mit sogenannten selbstligierenden Brackets läßt sich diese Zeit unter Umständen verkürzen.

Bei Irritationen oder gereizter Schleimhaut durch Brackets oder spitze Drahtenden kann man sich mit einem Stückchen Schutzwachs behelfen. Das Wachsstückchen formen Sie dann zu einem kleinen Kügelchen und drücken es auf die störende Fläche.

Wie reinige ich meine Zähne am Besten?

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Wie lange dauert die Behandlung?

Das hängt ganz von der jeweiligen Ausgangslage und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung ab. Als erste Orientierung ist ein Zeitraum von 2 1/2 bis 3 1/2 Jahren realistisch.

Was kostet die Behandlung?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt u. a. davon ab, wie ausgeprägt die Fehlstellungen sind, welche Materialien verwendet werden oder welche Behandlungsmethode eingesetzt wird.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr hängt die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen vom jeweiligen Schweregrad der Zahn-/Kieferfehllage ab, bei der privaten Krankenversicherung vom individuell gewählten Erstattungstarif.

Erwachsene müssen die Kosten (ab etwa 1.000 EUR bis zu 5.000 EUR und mehr) für konventionell zu korrigierende Fehlstellungen in der Regel komplett selbst tragen. Sollte eine begleitende Kieferoperation nötig sein, kann mit einer Kostenerstattung durch die Versicherung gerechnet werden.

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